Seit dem 30.05.2011 kann für die SolarVenti Modelle SV14 und SV30 die BAFA Förderung für Solarkollektoranlagen (auch Luftkollektoren) beantragt werden. Alle anderen Modelltypen (gilt auch für SolarVenti Hybrid, die FreelineModelle SV12 und SV28 sowie der Rounded SV9) bekommen keine Förderung durch die BAFA. Die BAFA Förderung gilt nur im Gebäudebestand, nicht im Neubau. Was heißt Gebäudebestand: Ein Gebäude, für das vor dem 01.01.2009 eine Bauanzeige erstattet oder ein Bauantrag gestellt wurde und in welchem vor dem 01.01.2009 ein Heizungssystem installiert wurde. Es muss sich um ein mit dem Gebäude fest verbundenes Heizungssystem handeln, das den Gesamtjahreswärmebedarf des Gebäudes oder Gebäudeteils abdeckt. Mobile Heizgeräte stellen kein Heizungssystem im Sinne der Förderrichtlinien dar. Für Luftkollektoranlagen gelten von den allgemeinen Richtlinien etwas abweichende Bestimmungen. Im folgenden sind die wichtigsten Bestimmungen und Voraussetzungen zusammengefasst. Über das BAFA sind Luftkollektoren zu folgenden Bedingungen förderfähig: Die Errichtung und Erweiterung von Solar(Luft-)kollektoranlagen bis einschließlich 40 m² Bruttokollektorflächemit Ausnahme von Anlagen zur ausschließlichenWarmwasserbereitung (Luftkollektoren sind nur zur Raumerwärmung förderfähig) • Mindestanlagengröße ist ein Luftkollektor > 1m² Bruttofläche Ein hydraulischer Abgleich (wie bei solarthermischen Anlagen) ist nicht erforderlich Antragsberechtigt sind: • Privatpersonen, freiberuflich Tätige, gemeinnützige Organisationen • Kommunen, kommunale Gebietskörperschaften und kommunale Zweckverbände • Unternehmen, an denen zu mehr als 25 % Kommunen beteiligt sind und die gleichzeitig die KMU-Schwellenwerte für Umsatz und Beschäftigte unterschreiten • kleine und mittlere Unternehmen im Sinne von Anhang 1 der Verordnung (EG) Nummer 800/2008 (Allg. Gruppenfreistellungsverordnung) Die Antragsberechtigung gilt für Eigentümer, Pächter oder Mieter des Grundstücks, Grundstücksteils, Gebäudes oder Gebäudeteils, auf oder in dem die Anlage errichtet wurde oder errichtet werden soll, sowie für von diesen beauftragte Energiedienstleistungsunternehmen (Contractoren). Pächter, Mieter oder Contractoren benötigen die schriftliche Erlaubnis des Eigentümers des Anwesens, die Anlage errichten und betreiben zu dürfen.Weitere Einzelheiten sind in den MAP Richtlinien zu finden. Wann ist der Antrag zu stellen: • Die Anträge sind nach Inbetriebnahme der Anlage zu stellen. Anträge von Unternehmen und freiberuflichen Antragstellern sind hiervon abweichend vor Vorhabensbeginn zu stellen. Wichtiges zum Antrag • Eigenmontage ist kein Problem, einfach ankreuzen und keinen Installateur eintragen • Luftkollektoren dienen immer der Raumheizung (ankreuzen) Wo gibt es Antragsformulare und die Richtlinien: • Auf der Internetseite des BAFA finden sich alle Dokumente in der Rubrik Energie (Antrag und Richtlinien). www.bafa.de Förderhöhe 2012: Basisförderung: 90,- €/m² angefangene Bruttokollektorfläche Kombinationsbonus eventuell auch möglich. Beispiel 1: Ferienhaus Baujahr 2008, mit Zentralheizung (auchWohnhaus oder irgendein Gebäude mit fest verbundenem Heizsystem) a) Ein SV14 = 1,4m² Bruttokollektorfläche = 2x 90,- = 180,- € Zuschuss b) Ein SV30 = 3,06m² Bruttokollektorfläche = 4x 90,- = 360,- € Zuschuss c) Zwei SV14 = 2,8m² Bruttokollektorfläche = 3x 90,- = 270,- € Zuschuss d) Zwei SV30 = 6,12m² Bruttokollektorfläche = 7x 90,- = 630,- € Zuschuss Beispiel 2: Neubau Baujahr 2010 Kein Zuschuss möglich da das Haus nicht in den Gebäudebestand fällt (vor dem 01.01.2009). Dieses Blatt ist eine Zusammenfassung der wesentlichen Informationen, auf die Richtigkeit der Aussagen übernehmen wir keine Gewähr. Es sind in jedem Fall die aktuellen Richtlinien zur Förderung von Maßnahmen zur Nutzung erneuerbarer Energien im Wärmemarkt maßgebend.
boss SolarSysteme A. Lange, Goethestr. 18, 45711 Datteln, Tel.: 02363-5590847, Fax - AGB - Impressum - Datenschutzerklärung - Widerrufserklärung